Dr. Jörg Dauernheim neuer Vorsitzender
Sanierungsklausel in § 8c KStG ist europarechtskonform
Stefan Luitz siegt vor dem CAS
Stefan Luitz hat mit seiner Berufung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS Erfolg gehabt und bekommt seinen ersten Weltcup-Sieg zurück.
Diese Entscheidung des Gerichts mit Sitz in Lausanne teilte Luitz' Anwältin Anne Jakob der Deutschen Presse-Agentur mit. Der 26-Jährige ist damit bald auch offiziell wieder einer von 14 deutschen Männern, die ein Rennen im alpinen Ski-Weltcup gewinnen konnten.
Welche Konsequenzen die CAS-Entscheidung für das Reglement des Skiweltverbands FIS hat, war zunächst unklar. «Wenn die FIS die Regeln jetzt nicht anpasst, handelt sie grob fahrlässig», sagte Jakob. Theoretisch könnte der Schiedsspruch noch vor dem Schweizer Bundesgericht, einem staatlichen Gericht, auf Verfahrensfragen überprüft werden.
Luitz, dessen Saison nach einer Knieverletzung und einer Operation an der Schulter bereits beendet ist und der beim Weltcup-Finale in Andorra am Samstag nicht antritt, hatte bei seinem Sieg in Beaver Creek Anfang Dezember in einem Aufenthaltsbereich an der Rennstrecke Sauerstoff durch eine Maske eingeatmet und damit gegen das Reglement des Skiweltverbandes verstoßen. Die FIS disqualifizierte ihn nachträglich wegen eines Regelverstoßes und folgte damit einer Formulierung im Anti-Doping-Reglement.
Luitz wehrte sich gegen die Strafe und begründete dies unter anderem damit, dass Sauerstoffzufuhr von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA explizit erlaubt ist und es damit einen Widerspruch zwischen FIS- und WADA-Richtlinien gibt. Der Verstoß gegen die FIS-Regeln sei ihm auch deshalb nicht bewusst gewesen. (Quelle WELT Online)hier direkt zum Online-Beitrag
BMF zur Verbuchung von EC-Karten Umsätzen
BGH zum Mangel eines KFZ bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung
BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2; FZV § 5 Abs. 1
a) Ein Fahrzeug ist nicht frei von Sachmängeln, wenn bei Übergabe an den Käufer eine - den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbe-trieb reduzierende - Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG installiert ist, die gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG unzulässig ist.
b) Dies hat zur Folge, dass dem Fahrzeug die Eignung für die gewöhnliche Verwen-dung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB fehlt, weil die Gefahr einer Be-triebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde (§ 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) besteht und somit bei Gefahrübergang der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im öffentli-chen Straßenverkehr nicht gewährleistet ist.
BGB § 275 Abs. 1, § 439 Abs. 1 Alt. 2
a) Ob eine gemäß § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB begehrte Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache nach Maßgabe des § 275 Abs. 1 BGB unmöglich ist, hängt nicht von der Unterscheidung zwischen Stück- und Gattungskauf, sondern vom Inhalt und der Reichweite der vom Verkäufer vertraglich übernommenen Beschaffungspflicht ab (Bestätigung von BGH, Urteile vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, BGHZ 168, 64 Rn. 20; vom 17. Oktober 2018 - VIII ZR 212/17, NJW 2019, 80 Rn. 20 [zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt]).
Zur vollständigen Entscheidung hier klicken
Zinsen verfassungswidrig
Claudia Pechstein scheitert vor dem ECHR
Sanierungserlass -Ein Weiteres Highlight
Auswirkungen der BFH-Urteile vom 23. August 2017 (I R 52/14, X R 38/15) unter dem Az.: IV C 6 - S 2140/13/10003 mit folgendem Inhalt herausgegen.
Neuer Fachanwalt für Sportrecht
Der Fachanwalt für Sportrecht kommt: Die 6. Satzungsversammlung beschloss in ihrer 7. Sitzung am 26. November 2018 die 24. Fachanwaltschaft.
Die Aussprache dauerte keine 20 Minuten und die Mehrheit war mit 58 Ja-Stimmen (bei 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen) deutlich. Der Fachanwalt für Opferrechte war in der 6. Satzungsversammlung im Frühjahr noch durchgefallen. Mit dem klaren Votum für den Fachanwalt für Sportrecht hat die 6. Satzungsversammlung nun ihre zweite neue Fachanwaltschaft eingerichtet. In der ersten Sitzung 2015 hatte die Satzungsversammlung den Fachanwalt für Migrationsrecht beschlossen.
Die vollständige Mitteilung ist über den nachstehenden Link abrufbar. https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/news/Fachanwalt-für-Sportrecht
Kassennachschau das Finanzamt macht "ernst"

Gesetzliche Neuregelung des § 146b AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016;
Anwendungserlass zu § 146b AO
Das Bundesministerium der Finanzen hat nun den Anwendungserlass zur AO bzgl. der Möglichkeiten und der Art und Weise der Kassennachschau ergänzt.
Die Ausführungen sind lesenwert und