Am 29.03.2018 hat nunmehr das BMF einen Nichtanwendungserlass unter dem Titel Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen;
Auswirkungen der BFH-Urteile vom 23. August 2017 (I R 52/14, X R 38/15) unter dem Az.: IV C 6 - S 2140/13/10003 mit folgendem Inhalt herausgegen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 23. August 2017 (I R 52/14, X R 38/15, BStBl 2018 II S. xxx) nicht über die ent-schiedenen Einzelfälle hinaus anzuwenden. Inhaltlich soll hier ein angeblich ein Vertrauensschutztatbestand geschaffen sein. Wir können diesen beim "Besten"Willen" rechtsbindlich so nicht ersehen. Überzeugen Sie sich selbst, welche Argumente das BMF hier anführt. Folgen Sie dem Link zu dem Originalschreiben.