Kanzlei

RA Uwe Schörnig
Position:
Rechtsanwalt
Adresse:
Herrnstraße 7A
Altenstadt
63674
E-Mail:
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Telefon:
06047-9621-0
Fax:
06047-9621-22
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Weitere Informationen:
Geboren 1969 in Frankfurt.

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Gießen .

Seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.
Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt.

Uwe Schörnig ist freier Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Dauernheim Rechtsanwälte.

Herr Rechtsanwalt Schörnig hat den Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht erfolgreich absoviert.

Veröffentlichungen:

Reichert – Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 13. Aufl. 2016, Luchterhand Verlag

Rechtsanwalt Schörnig hat in dem Handbuch die Kommentierungen rund um das Ende des Vereins, das registergerichtliche Verfahren sowie die Charakteristika religiöser und altrechtlicher Vereine überarbeitet.


Wimmer/Dauernheim/Wagner/Gietl – Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht, 7. Aufl. 2015, Luchterhand Verlag

Rechtsanwalt Schörnig ist Mitautor in diesem Werk und betreut das Kapitel über “Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren“.

Verwaltungsrechtsweg für Anspruch nach IFG gegen BaFin auf Einsicht in Übernahmeangebot (“Deutsche Bank AG/Deutsche Postbank AG”), EWiR 2013, S. 283

Anmerkung zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.09.2012 über das Recht auf Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Verwaltungsrechtsweg für Klage des Insolvenzverwalters auf Einsicht in Vollstreckungsakten des Finanzamts (gegen BFH), EWiR 2012, S. 283

Anmerkung zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 21.12.2011, welches ein Urteil entgegen der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs gefällt hatte.

Buchbesprechung zu Heyrath/Ebeling/Reck: Schlussrechnungsprüfung im Insolvenzverfahren, DZWIR 2010, S. 43

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Thesen der Autoren hinsichtlich der Durchführung der Schlussrechnungsprüfung in Insolvenzverfahren.

Die Konkurs/Insolvenzbefangenheit von Honoraransprüchen schweigepflichtiger Berufe, InVo 1999, S. 297

Eine Untersuchung, wie die Honorarforderungen insbesondere von Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerprüfern von einem Insolvenzverwalter verwertet werden können wenn ein solcher Berufsträger selbst insolvent wird.

Mitgliedschaften:

- Frankurter Anwaltsverein e.V.

- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV

www.schoernig.de